Interner Bereich
Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein

Messung der Luftdurchlässigkeit (Blower Door)




Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Ventilator luftdicht in die Öffnung einer Tür oder eines Fensters eingebaut.

Der Ventilator kann bei Betrieb und geschlossenen Fenstern sowie Türen einen Unter- oder Überdruck gegenüber der Außenluft aufbauen. Die Höhe Druckdifferenz kann man über die Ventilatordrehzahl einstellen.
Der am Gebläse zu messende Volumenstrom entspricht dem Leckagestrom, der durch die vorhandenen Undichtigkeiten ins Gebäude strömt.

Die Messung erfolgt sowohl bei Unter- als auch bei Überdruck, wobei die Gebäudedruckdifferenz 50 Pascal (Pa) beträgt.

Sobald der Unterdruck von 50 Pa hergestellt ist, werden leckverdächtige Stellen, also Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät abgesucht.
Ebenfalls kann man durch Rauch Leckluft sichtbar machen.

Wenn der Leckagevolumenstrom durch das Innenvolumen des Untersuchten Gebäudes geteilt wird, erhält man die Luftwechselrate bei 50 Pa. Die Luftwechselrate ermöglicht die Bewertung eines Gebäudes bzw. einer Wohnung.

Wird eine Blower Door Messung durchgeführt, so darf der nach DIN EN13829: 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom -bezogen auf das beheizte Luftvolumen- bei Gebäuden:
* ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
* mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1
nicht überschreiten.

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