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bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger


Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein
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Neujahrsempfang am Maschsee

Neujahrsempfänge finden normalerweise am Anfang des Jahres statt, wegen der Covid19-Pandemie im letzten Jahr
kam dann alles anders. Der Neujahrsempfang in Niedersachsen wurde daraufhin im Sommer 2021 nachgefeiert.
Da das so schön war, hat sich der Landesverband auch in diesem Jahr dazu entschlossen, den Neujahrsempfang am
1. Juli 2022 wieder am Maschsee im Pier 51 stattfinden zulassen. Das Wetter vormittags war sehr wechselhaft, doch
wie soll es anders sein: Wenn die Schornsteinfeger (Glücksbringer) einladen, kann es nur gut werden. Beim „Come
Together“ wurde das Wetter beständig. Landesinnungsmeister Stephan Langer begrüßte alle Gäste und nach einer
kurzen Ansprache übergab er das Wort an den neuen Präsidenten Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Alexis Gula sprach in seiner Rede über das Schornsteinfegerhandwerk als zuverlässiger Partner bei der- Umsetzung der Energiewende. Und wie sollte es anders sein, auch dies wurde vom Wettergott bestätigt und pünktlich zum BBQ kam die Sonne heraus. Bei bestem Wetter und einem wunderschönen Sonnenuntergang konnten die Gäste eine einmalige Atmosphäre genießen und gute Gespräche
führen. Es waren Gäste aus Politik und Wirtschaft, Berufsverbänden, Handwerkskammern sowie Feuerwehrverbänden
vertreten. Der Landesinnungsverband bedankt sich bei allen seinen Gästen, die zum Empfang an den Maschsee kamen. Es war ein rundum gelungener, schöner Abend.

Austausch- Nachrüstpflicht Kaminöfen

 

Austausch- bzw. Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2020 für Kachel- und Kaminöfen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

 

 

 
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) läuft zum 31. Dezember dieses Jahres die Übergangsfrist zur Einhaltung verschärfter Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid von Einzelraumfeuerungsanlagen aus, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Von den ca. 11,1 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraums dienen, sind rund 800.000 (7,2%) Öfen von der Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen. Dies sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Ab dem 31.12.2020 gelten auch für diese Feuerstätten die verschärften Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen nach der 1. BImSchV. Grundsätzlich besteht für den Betreiber einer solchen Einzelraumfeuerungsanlage neben dem Austausch der Anlage 
auch die Möglichkeit zur Nachrüstung der Feuerungsanlage mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen (Staubfilter oder - abscheider). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine positive Messung der Einzelraumfeuerungsanlage durch einen Schornsteinfeger den weiteren Betrieb genehmigt. Das Schornsteinfegerhandwerk vertritt aber hier ganz klar die Position, dass in der Regel der Austausch der Feuerstätte einer Nachrüstung vorgezogen werden sollte. Über zwanzig Jahre alte Feuerstätten sind längst nicht mehr auf dem Stand der modernen Technik. Neben einer schadstoffarmen Verbrennung bieten moderne Feuerungen auch eine energieeffiziente Wärmeerzeugung mit dem klimafreundlichen und nachwachsenden Brennstoff Holz.
Für alle Kamin- und Kachelöfen gilt außerdem, dass für eine schadstoffarme und energieeffiziente Verbrennung neben der eingesetzten Technik auch die Qualität des Brennstoffs und das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle spielen. Hinweise zum richtigen Anheizen und dem Betrieb von Kamin- und Kachelöfen finden Verbraucher auf unserer Internetseite unter:
https://www.schornsteinfeger.de/kaminoefen.aspx.
 
Betreiber, die sich unsicher sind, ob ihre Einzelraumfeuerungsanlage von der o.g. Austausch- bzw. Nachrüstverpflichtung betroffen ist oder weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, können sich jederzeit an ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wenden. 
 
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum Download finden Sie unter
www.schornsteinfeger.de.
 
 
 
 

Schornsteinfeger Wir bilden aus!

 

Keine Krise für den Nachwuchs: freie Lehrstellen im Jahr 2020

 

 
Langenhagen / Juli 2020. Während der Corona-Pandemie läuft vieles anders: Unterricht findet digital oder tageweise in Kleingruppen statt, auch die berufliche Bildung ist betroffen. Wer Pech hat, kann seine Ausbildung gar nicht erst antreten, da der Ausbildungsbetrieb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Freie Lehrstellen gibt es im Schornsteinfegerhandwerk.
 
 
Im Vergleich zu anderen Branchen ist das Handwerk weniger von coronabedingten Auftragseinbußen betroffen. Schornsteinfegerarbeiten finden auch in Ausnahmesituationen wie der jetzigen statt, nur eben mit Abstand zum Kunden, Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhen.Sie zählen im Rahmen der Brand- und Betriebssicherheit zu den systemrelevanten Aufgaben und sollen weiterhin durchgeführt werden.
 
 
Glückliche Schornsteinfeger*innen
 
Dank der stabilen Auftragslage erweisen sich Schornsteinfegerbetriebe als krisenfeste Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe. Und Nachwuchs wird dringend gesucht! Das Schornsteinfegerhandwerk wirbt mit tarifgebundenen Gehältern plus Zulagen, schnellen Aufstiegschancen für Meister und eigenständigem Arbeiten. Auszubildende und Gesellen sagen zum Thema Berufszufriedenheit, dass sie besonders die Abwechslung schätzen, den Umgang mit Menschen und den aktiven Charakter ihres Jobs. Unterwegs sein, auf Dächer steigen und die Aussicht von oben machen für sie den besonderen Reiz aus. Eine weitere Besonderheit ist der Glücksbringer-Bonus. Kunden und sogar wildfremde Menschen auf der Straße freuen sich über Schornsteinfeger*innen in ihrer typischen schwarzen Berufskleidung. Es soll Glück bringen, sie zu sehen oder zu berühren (was zurzeit leider nicht möglich ist). Positiv ist außerdem derTeamgedanke im Handwerk. Es gibt zurzeit circa 1.700 Auszubildende und fast 20.000 Schornsteinfeger*innen in Deutschland, die ihren Beruf über Social Media feiern: #komminsteamschwarz. Die Gemeinschaft entsteht schon während der Ausbildung, die zeitweise an Berufsschul-Internaten stattfindet.
 
  
Bei aller Tradition ist Schornsteinfeger*in ein moderner, technikorientierter Handwerksberuf mit Schwerpunkten in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz und grundsätzlich eine Option für alle Bildungsabschlüsse.
 
  
Tipp: Während der dualen Ausbildung kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Im Anschluss haben die Gesellen die Möglichkeit, direkt die Meisterschule zu besuchen oder sich für ein duales Studium einzuschreiben. Als Schornsteinfegermeister*in können sie sich selbständig machen und um einen der rund 7.700 Bezirke bewerben.
 
  
Equal Pay: Gleicher Lohn für alle
 
Frauen und Männer erhalten im Schornsteinfegerhandwerk die gleichen Chancen und Gehälter. Schornsteinfegerinnen sind in den Betrieben aufgrund ihrer fachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sogar besonders gefragt. Unter den besten Gesellen eines Jahrgangs sind bundesweit mindestens ein bis zwei Gesellinnen vertreten. Der Frauenanteil insgesamt beträgt ungefähr 10 Prozent.
 
  
Mehr Informationen unter www.schornsteinfeger.de
 
Interessierte Schüler, Schulabgänger, Studierende oder Ausbildungswechsler finden mehr Informationen zum Beruf unter www.schornsteinfeger.de im Internet. Wo Ausbildungsplätze frei sind, wissen die Schornsteinfeger-Innungen in den einzelnen Bundesländern. Regionale  
Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten gibt es ebenfalls unter www.schornsteinfeger.de.
 
 
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen, Bilder und Grafiken
 
zum Download finden Sie unter www.schornsteinfeger.de.
 

Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks

Sonderdruck "Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks" für die Erhebungsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 zum Herunterladen als pdf-Datei.

 

Das Schornsteinfegerhandwerk führt jährlich bundesweit Erhebungen über Mängel an Feuerungsanlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe durch.

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